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Nebenberuflich Schulungen anbieten - vor Ort oder online

Seminare und Schulungen nebenberuflich anbieten: So geht’s

Ihr wollt euer Fachwissen weitergeben und habt daran gedacht, Workshops, Seminare und Schulungen anzubieten? Aber erst einmal wollt ihr nebenberuflich in die Selbständigkeit starten? Dann  seid ihr hier richtig, denn in diesem Artikel bekommt ihr einen Überblick, was ihr alles beachten solltet, wenn ihr Schulungen nebenberuflich anbieten wollt:

Nebenberuflich gründen – mit Seminaren und Schulungen

Damit ihr wisst, was bei der Gründung alles wichtig ist und wie ihr einfach Schulungen vor Ort oder online geben könnt, haben wir die wichtigsten Punkte einmal zusammengetragen. So geht’s:

Was bedeutet es, nebenberuflich zu gründen?

Wenn ihr das finanzielle Risiko zu Beginn kleiner halten wollt, dann könnt ihr erst einmal neben eurem Angestellten-Job starten. Ob ihr das nebenberuflich oder in Vollzeit macht, interessiert zum Einen das Finanzamt in Bezug auf eure Besteuerung und zum Anderen die Sozialversicherung aufgrund eurer Versicherungsbeiträge. Ihr fragt euch jetzt, woran beide Institutionen festmachen, ob ihr nebenberuflich oder in Vollzeit Schulungen anbietet? Das eine Kriterium ist euer Zeitaufwand, denn wenn ihr mehr als 20 Stunden pro Woche in eure Selbständigkeit investiert, dann zählt das als Vollzeit. Also solltet ihr auf jeden Fall weniger als 20 Wochenstunden für Schulungen und damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben einplanen. Das zweite Kriterium ist euer Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Wenn dieses euer Einkommen aus dem Angestellten-Lohn übersteigt, gilt es nicht mehr als Nebenerwerb. Das solltet ihr daher genau im Blick haben.

Mitteilung an den Arbeitgeber

Neben der Meldung ans Finanzamt solltet ihr auch unbedingt euren Arbeitgeber im Hauptberuf informieren. In erster Linie ist euer Arbeitsvertrag ausschlaggebend, denn es kann sein, dass darin sogar eine Nebentätigkeitsklausel enthalten ist. Dann sollten sich daran auch halten. Gibt es keine solche Klausel, informiert ihr am besten euren Arbeitgeber. Ergänzend ist es ratsam, dass ihr euch an das Konkurrenzverbot haltet, denn der Arbeitgeber kann euch die Nebentätigkeit auch untersagen. Das greift insbesondere, wenn ihr die Schulungen anbietet und damit in irgendeiner Weise als Wettbewerber zum Arbeitgeber auftretet. Außerdem darf eure Arbeitsleistung in der Haupttätigkeit nicht durch die selbständige Tätigkeit leiden, andernfalls kann das Folgen haben. Euer Arbeitgeber kann euch dann abmahnen oder im schlimmsten Fall sogar kündigen.

Gründung und Anmeldung beim Finanzamt

Die selbständige Tätigkeit ist durch die Gründung beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Erst mit einer Steuernummer und der Anmeldung beim Finanzamt könnt ihr auch Rechnungen ausstellen, denn die Steuernummer ist Pflicht auf der Rechnung. Daraufhin erhaltet ihr den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Eure Antworten geben Auskunft über Haupt- oder Nebenerwerb und Art der Tätigkeit, die zur Einordnung der Besteuerung dient.

Steuerliche Pflichten

Das Finanzamt nimmt die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender vor. Lehrende Tätigkeiten, ob als Lehrer, Seminarleiter, Coach oder Trainer, fallen in den meisten Fällen unter die Freien Berufe. Damit seid ihr als Freiberufler im Nebenerwerb tätig. Damit wird in Zukunft neben der Einkommensteuer auch die Umsatzsteuer fällig sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei könnt ihr auch Ausgaben für eure nebenberufliche Selbständigkeit absetzen. Das ist die Regelbesteuerung. Die Kleinunternehmerregelung bildet dazu eine Ausnahme und könnte auch interessant für euch sein. Je nachdem wie viel Einnahmen ihr erzielen wollt, solltet ihr euch die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 Satz 2 des UStG einmal im Detail anschauen. Nach dieser Besteuerung müsst ihr keine Mehrwertsteuer auf euren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Allerdings könnt ihr auch einen Vorsteuerabzug eurer Kosten geltend machen. Genau aus diesem Grund solltet ihr euch damit intensiver befassen und eure Entscheidung überlegt treffen.

Wie müsst ihr euch absichern?

Da ihr die Schulungen nur nebenberuflich anbieten wollt, bleibt ihr im Hauptberuf weiter krankenversichert. Allerdings solltet ihr der Krankenkasse eure Nebentätigkeit mitteilen. Gleiches gilt auch für die Rentenversicherung. Auch hier gibt es unbedingt zu beachtende Vorschriften auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit. Euren Rentenstatus könnt ihr bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

Zusätzlich solltet ihr eure private Haftpflichtversicherung aufstocken, sodass diese auch für eure nebenberufliche Tätigkeit greift. Am besten lasst ihr euch bei euer Versicherung beraten, was am sinnvollsten ist. Andernfalls könnt ihr euch auch andere Versicherer im Vergleich anschauen, bevor ihr eine Entscheidung für eure Betriebshaftpflichtversicherung trefft.

Rechtsform und Unternehmensname

Da lehrende Tätigkeiten zu den Freien Berufen zählen, werdet ihr als Freiberufler eingestuft. In diesem Fall ist die gängigste Rechtsform die des Einzelunternehmens. Solltet ihr mit einem Partner die Schulungen durchführen oder das Unternehmen Gründen, dann könntet ihr das auch als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Andere Rechtsformen stehen Freiberufler gar nicht zur Auswahl. Was die Wahl des Unternehmensnamen anbelangt, ist der rechtliche Rahmen ebenfalls abgesteckt. Als Freiberufler müsst ihr euren Vor- und Nachnamen im Unternehmensnamen haben. Ein Zusatz ist allerdings möglich, wie etwa „Marius Müller – Marketing-Schulungen“. Für den Unternehmensnamen gilt, dass er nicht irreführen darf, was etwa Größe des Unternehmens oder auch Geschäftszweck betrifft. Ob der Unternehmensname noch frei verfügbar ist, könnt ihr durch eine Recherche beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) herausfinden. Euer Name sollte bezeichnend und vertrauenserweckend sein.

Schulungsräume und Geschäftsadresse

Je nachdem wo ihr die Schulungen anbieten wollt, können Räume erforderlich sein. Ihr könnt euch aber auch auf Online-Schulungen und Inhouse-Schulungen bei Firmen konzentrieren. Damit braucht ihr keine Räumlichkeiten und seid flexibler. Das minimiert zudem eure monatlichen Fixkosten. Wenn ihr Online-Schulungen von zuhause anbietet, dann kann die Privatadresse auch die Geschäftsadresse sein. Wesentlich professioneller wirkt es aber, wenn ihr auf ein Virtual Office setzt. Mit dieser virtuellen Geschäftsadresse bekommt ihr einen repräsentativen Unternehmenssitz.

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Professionelle Technik und Equipment

Je nachdem in welchem Bereich ihr Schulungen anbieten wollt, kann auch entsprechende Technik und eine hochwertige Ausstattung für die Schulungen erforderlich sein. Das kann euer PC oder Laptop sein, aber auch gewisse Software und mehr. Wenn ihr Schulungen online anbietet, solltet ihr euch auch verschiedenste Anbieter von Schulungsplattformen im Detail ansehen, bevor ihr eine Entscheidung für einen trefft. Diese Ausgaben könnt ihr ggf. dann wieder steuerlich geltend machen.

Ein gelungener Unternehmensauftritt

Neben der Schulungsplattform ist natürlich auch ein professioneller Unternehmensauftritt wichtig. Wie umfangreich ihr das gestalten wollt oder ob ihr erst einmal mit dem Nötigsten startet, ist euere Entscheidung. Langfristig solltet ihr allerdings mit eurem Angebot auf einer eigenen Website und ggf. auch auf Social Media sichtbar werden. LinkedIn kann hier von besonderem Interesse für euch sein, um im Berufsnetzwerk entsprechend auf euch aufmerksam machen zu können. Darüber hinaus kann auch die Plattform Skool eine gute Option sein. Ergänzend solltet ihr Brancheneinträge machen und eure Tätigkeit bei Google M Business eintragen.

Fazit: Nebenberuflich Schulungen anbieten erfordert Unternehmergeist

Auch wenn ihr erst einmal nebenberuflich Workshops und Schulungen anbieten wollt, so solltet ihr euch genauso vorbereitet, wie wenn ihr in Vollzeit gründet. Die rechtlichen Pflichten sind genauso wie bei einer Vollzeit-Selbständigkeit. Allerdings habt ihr ein geringeres finanzielles Risiko, sodass ihr langsam starten und wachsen könnt. Eine nötige Portion Motivation gehört genauso dazu wie der nötige Unternehmergeist, damit ihr eure Schulungen erfolgreich anbieten könnt.

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